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Angebot

Mitarbeiter

S Bornemanri

Kunde / Nutzungsnehmer

ckr

Firma IfT Informatik

Rechtsform GmbH

HR-Nummer

Amtsgericht

Vorname Dr. Christian

Name Gabriel

Straße & Hausnr. Nürnberger Str. 134

PLZ & Ort 90762 Fürth

Dieses Angebot ist gültig bis zum 09.03.2018

Persönliches Sicherheitskennwort

Empfohlen von

Notiz

Auftragsobjekte

Pakete und Artikel	Einzelpreis Rabatt in % Preis inkl. Rbt. Menge Summe1

Bornemann InFleet Portal	24,85 €	15	21,12 €	2	42,25 €

Ortungsbox: Bornemann A120
SIM-Karte: Flat National LZ1

Vertragslaufzeit 48 Monate

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15% Rabatt auf mtl. Gebühr

Monatliche Gebühren

Gesamtpreis monatlich/netto
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Gesamtpreis monatlich/netto - inkl. Rabatt

Zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer
Gesamtpreis monatlich/brutto

19%

49,70 €
7,46 €
42,25 €
8,03 €
50,27 €

Einmalige Kosten

Einzelpreis

Menge

Summe1

Einrichtungsgebühr je Gerät
Zubehör zum Kauf
Versand und Verpackung
Gesamtpreis netto
Zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer
Gesamtpreis brutto

49,00 €

2

19%

98,00 €
0,00 €
9,95 €
107,95 €
20,51 €
128,46 €

^lle Nettopreise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Umsatzsteuersatz wird gern, gesetzlicher Veränderungen angepasst.
2Die Verfügbarkeit der Länder finden Sie im Produktblatt zur Bornemann SIM-Karte oder in der Leistungsbeschreibung.

3Aus Datenschutzgründen ist bei privater Nutzung ein Privatschalter zwingend erforderlich.

Bornemann AG | Oberer Triftweg 181D-38640 Goslar | Tel.: 05321 33 45-30 | kontakt@bornemann.net | www.bornemann.net

Vorstand: Lars Bornemann | Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Erhard T. Bornemann | Eintrag: Amtsgericht Braunschweig | HRB 205 934 | Ust.lD: DE 256 59 82 66
WEEE-Reg.-Nr.: DE 55 8192 43 | Sparkasse Hannover | IBAN: DE68250501800900371307 | BIC/SWIFT: SPKHDE2HXXX

P02Ü-V0016-JAN18
Nutzungsvertrag

Mitarbeiter

S Bornemanri

ckr

über die Lieferung und Konfiguration der nachstehend bezeichneten System(e) der Bornemann AG (Sitz: Oberer Triftweg 18,
38640 Goslar, Amtsgericht Braunschweig, HRB 205 934, Ust.lD: DE 256 59 82 66, Vorstandsvorsitzender: Lars Bornemann).

Ich beantrage, dass das/die nachstehend bezeichnete(n) System(e) zu den nachfolgenden Bedingungen von der Bornemann AG
zur Verfügung gestellt wird/werden. Mir ist bekannt, dass das Eigentum an den Nutzungsobjekten der Grenke AGToder
der Bornemann Finance GmbHrzum Zwecke der Refinanzierung übertragen werden kann.

Kunde / Nutzungsnehmer

Firma IfT Informatik

Rechtsform GmbH

HR-Nummer

Amtsgericht

Vorname Dr. Christian

Name Gabriel

Straße & Hausnr. Nürnberger Str. 134

PLZ & Ort 90762 Fürth

Telefon

Fax

E-Mail

Das Gewerbe besteht seit

(Datum).

Geburtstag

Personalausweis-Nr.

Vertragliches Objekt zur Nutzung über eine Grundlaufzeit vor 48 Monaten.

* Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Umsatzsteuersatz wird gern, gesetzlicher Veränderungen
angepasst.

Seite 1 von 6

P085G-V009-OKT17
I Bornemann9

m

Vertragsbeginn / Vertragslaufzeit:

Die Grundlaufzeit beginnt mit dem Ersten des auf die Übernahme folgenden Kalendermonats. Erfolgt die Übernahme vor dem Be-
ginn der Grundlaufzeit, ist für die Zwischenzeit je zusätzlichen Tag 1/BO der monatlichen Nutzungsrate zu zahlen. Auch für diese
Zeit gelten die Bestimmungen dieses Vertrages. Bis zum Ende der vereinbarten Grundlaufzeit ist der Vertrag (auch von eventuellen
Erben) unkündbar. Er verlängert sich um jeweils sechs Monate, wenn er nicht spätestens drei Monate vor Ablauf schriftlich gekün-
digt wird.

Vertragsbedingungen

Es gelten ausschließlich die jeweiligen aktuellen allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bornemann AG und die allgemeinen Nut-
zungsbedinungen der Grenke AG oder der Bornemann Finance GmbH. Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen des Kunden/
Nutzungsnehmers finden keine Anwendung.

Zahlungsart

Lastschrifteinzug erfolgt durch die Bornemann AG unter Gläubiger-ID: DE38 ZZZO 0000 7546 24. Bei Übertragung des Vertrages
an die Grenke AG erfolgt der Einzug unter der Gläubiger ID: DE54 ZZZO 0000 007145 und bei der Bornemann Finance GmbH unter
der Gläubiger-ID: DE62 ZZZO 0002 0517 61.

Mandatsreferenz: Die Mandatsreferenz wird Ihnen bei Zusenden der monatlichen Rechnungen oder in Ihren Kontoauszügen mitge-
teilt.

SEPA-Lastschriftmandat

Hiermit ermächtige ich die Bornemann AG (bei Übertragung des Vertrages an die Grenke AG ermächtige ich die Grenke AG und
bei Übertragung des Vertrages an die Bornemann Finance GmbH ermächtige ich die Bornemann Finance GmbH) Zahlungen von
meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Bornemann AG, der Grenke AG
oder der Bornemann Finance GmbH gezogenen Lastschriften einzulösen.

Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages ver-
langen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Mit der Verkürzung der Frist für notwendige Vorankündigungen der SEPA-Lastschrifteinzüge auf drei Kalendertage erkläre ich
mich einverstanden.

Firma (Kontoinhaber) |__________________________________________________________________________________________________

Straße & Hausnr.

PLZ |___||_||_||_||__|Ort [

Kreditinstitut (Name und BIC) |________________________________________________

IBAN uuuu uuuu uuuu uuuu uuuu uu

uuuuuuuu uuu

Ort, Datum

Unterschrift

Kunde/Nutzungsnehmer X

Seite 2 von 6
I Bornemann9

m

Ich/Wir trage(n) der Bornemann AG den Abschluss dieses Vertrages zu den vorstehenden und nachfolgenden Bedingungen an. Die
Unterschrift gilt für den Nutzungsvertrag sowie die jeweils aktuellen allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB: Reiner Nutzungs-
vertrag für System und Hardware) der Bornemann AG und den allgemeinen Nutzungsbedinungen der Grenke AG oder der Borne-
mann Finance GmbH. Ferner wird mit der nachfolgenden Unterschrift die Fa. Grenke AG und Bornemann Finance GmbH zur Prüfung
der Vertragsübertragung ermächtigt, eine Bankauskunft über den Nutzer bei dessen Bank einzuholen. Eine Kopie dieses Antrages
nebst Vertragsbedingungen habe ich heute erhalten. Nebenabreden zum Vertrag sind nicht zugelassen. Der Nutzer bestätigt mit
Unterschrift, dass er auf eigenen Namen und eigene Rechnung handelt.

Vom Kunden / Nutzer auszufüllen

Von der Bornemann AG auszufüllen

Ort, Datum

Ort, Datum

Name in Druckbuchstaben

Vertriebsbeauftragter

Unterschrift/
Stempel X

Vertragsnr.

Unterschrift/

Stempel

Schufa-Klausel zu Nutzungsanträgen

Ich willige ein, dass die Grenke AG und die Bornemann Finance GmbH
der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, Daten
über die Beantragung, die Aufnahme (Nutzungsnehmer, Summe aller
Nutzungsraten, Laufzeit, Ratenbeginn) und vereinbarungsgemäße
Abwicklung (z. B. vorzeitige Vertragsbeendigung, Laufzeitverlängerung)
dieser Geschäftsverbindung übermittelt.

Unabhängig davon wird die Grenke AG oder die Bornemann Finance
GmbH der SCHUFA auch Daten über seine gegen mich bestehenden
fälligen Forderungen übermitteln. Dies ist nach dem Bundesdaten-
schutzgesetz (§ 28a Absatz 1 Satz 1) zulässig, wenn ich die geschul-
dete Leistung trotz Fälligkeit nicht erbracht habe, die Übermittlung zur
Wahrung berechtigter Interessen der Grenke AG, Bornemann Finance
GmbH oder Dritter erforderlich ist und

-	die Forderung vollstreckbar ist oder ich die Forderung ausdrücklich
anerkannt habe oder

-	ich nach Eintritt der Fälligkeit der Forderung mindestens zweimal
schriftlich gemahnt worden bin, die Grenke AG oder Bornemann
Finance GmbH mich rechtzeitig, jedoch frühestens bei der ersten
Mahnung, über die bevorstehende Übermittlung nach mindestens vier
Wochen unterrichtet hat und ich die Forderung nicht bestritten habe
oder

-	das der Forderung zugrunde liegende Vertragsverhältnis aufgrund
von Zahlungsrückständen von der Grenke AG oder Bornemann Fi-
nance GmbH fristlos gekündigt werden kann und die Grenke AG oder
Bornemann Finance GmbH mich über die bevorstehende Übermittlung
unterrichtet hat.

Darüber hinaus wird die Grenke AG oder Bornemann Finance GmbH
der SCHUFA auch Daten über sonstiges nichtvertragsgemäßes
Verhalten (z. B. betrügerisches Verhalten) übermitteln. Diese Meldun-
gen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz (§ 28 Absatz 2) nur
erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen der Grenke
AG, Bornemann Finance GmbH oder Dritter erforderlich ist und kein
Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des
Betroffenen an dem Ausschluss der Übermittlung überwiegt.

Insoweit befreie ich die Grenke AG oder Bornemann Finance GmbH
zugleich vom Bankgeheimnis.

Die SCHUFA speichert und nutzt die erhaltenen Daten. Die Nutzung

umfasst auch die Errechnung eines Wahrscheinlichkeitswertes auf
Grundlage des SCHUFA-Datenbestandes zur Beurteilung des Kredit-
risikos (Score). Die erhaltenen Daten übermittelt sie an ihre Vertrags-
partner im Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz, um diesen
Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Per-
sonen zu geben. Vertragspartner der SCHUFA sind Unternehmen, die
aufgrund von Leistungen oder Lieferung finanzielle Ausfallrisiken tragen
(insbesondere Kreditinstitute sowie Kreditkarten- und Leasinggesell-
schaften, aber auch etwa Vermietungs-, Handels-, Telekommunika-
tions-, Energieversorgungs-, Versicherungs- und Inkassounternehmen).

Die SCHUFA stellt personenbezogene Daten nur zur Verfügung, wenn
ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt
wurde und die Übermittlung nach Abwägung aller Interessen zulässig
ist. Daher kann der Umfang der jeweils zur Verfügung gestellten Daten
nach Art der Vertragspartner unterschiedlich sein. Darüber hinaus nutzt
die SCHUFA die Daten zur Prüfung der Identität und des Alters von
Personen auf Anfrage ihrer Vertragspartner, die beispielsweise Dienst-
leistungen im Internet anbieten.

Ich kann Auskunft bei der SCHUFA über die mich betreffenden gespei-
cherten Daten erhalten. Weitere Informationen über das SCHUFA-Aus-
kunfts- und Score-Verfahren sind unterwww.meineschufa.de abrufbar.
Die postalische Adresse der SCHUFA lautet: Privatkunden Servicecen-
ter, Postfach 103441,50474 Köln.

Datum, Ort

Unterschrift Kunde/Nutzer X

Seite 3 von 6
Allgemeine Geschäftsbedingungen

Reiner Nutzungsvertrag für Hardware und System

S Bornemann9

m

§ 1 Regelungsgegenstand

1.	) Dieser Vertrag regelt die Nutzung des mobilen Geräts [nachfolgend
als „Hardware“ bezeichnet], der zentral betriebenen Software und
Datenbank [nachfolgend als „System“ bezeichnet] und die Überlassung
der SIM Karte, die für die Kommunikation zwischen der „Hardware“ und
dem „System“ verwendet wird. Diese AGB beinhalten die Regelungen,
die jeweils für den einzelnen „Nutzungsvertrag“ gelten, den der „Kunde“
mit der Bornemann AG abschließt. Aus der jeweiligen Leistungsbe-
schreibung, die dem Nutzungsvertrag beiliegt, ergeben sich jeweils die
technischen Daten und die technischen Nutzungsbedingungen für Hard-
ware und System. In dem jeweiligen Nutzungsvertrag sind ferner alle
wesentlichen Daten wie Laufzeit, Preis, Bezeichnung von „Hardware“
und „System“, Einsatzort, Einsatzbedingungen etc. konkretisiert.

2.	) Die Leistungen und Angebote der Bornemann AG richten sich aus-
schließlich an Unternehmer i.S.d. § 14 BGB.

3.	) Es gelten ausschließlich die AGB der Bornemann AG. Allgemeine
Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung.

4.	) Definitionen

a)	.Auftrag“ ist der jeweilige Vertrag mit dem Kunden.

b)	„Daten“ sind Informationen, die mittels der „Hardware“ übersendet
werden und die von der Bornemann AG gespeichert, verändert oder
gelöscht werden können.

c)	„Datenbank“ ist die „Datenbank“ der Bornemann AG, die auf einem
Webserver in einem Rechenzentrum liegt und über öffentliche Datennet-
ze oder über eine SIM Karte verfügbar ist.

d)	„Dokumentation“ ist die Bedienungsanleitung für das „System“, die
dem Kunden online zur Verfügung gestellt wird.

e)	„Dritter“ ist jede natürliche oder juristische Person, die weder durch
die Bornemann AG noch durch den „Kunden“ dazu berechtigt ist, das
„System“ oder die „Hardware“ zu nutzen. „Dritte“ sind Mitglieder der
Öffentlichkeit i.S.d. § 15 Abs.2 Urheberrechtsgesetz.

f)	„Hardware“ sind die mobilen technischen Geräte, die dem „Kunden“
zur Erfassung und Übertragung von Daten überlassen werden.

g)	„Kunde“ ist der jeweiligen Nutzer des „Systems", der entweder seinen
Angestellten oder den „Teilnehmern“ das „System" zur Nutzung überlas-
sen darf.

h)	„Knotenpunkt“ ist die Schnittstelle von dem Rechenzentrum, in dem
sich das „System“ befindet, in öffentlichen Kommunikationsnetze.

i)	„Simkarte“ ist die SIM Karte, die zur Kommunikation zwischen der
„Hardware“ und dem „System“ verwendet werden mussß.

j)	„Systemumgebung“ ist die technische Umgebung, in der das „System“
seine Leistungen erbringen kann. Es gelten die Angaben der jeweiligen
Leistungsbeschreibung.

k)	„System“ ist der gemeinsame Begriff für die von der Bornemann AG
zur Leistungserbringung verwendete Software und die Datenbank.

l)	„Teilnehmer“ (User) ist eine natürliche Person, dem das „System“
überlassen wird.

m)	„Verfügbarkeit“ bedeutet die Verfügbarkeit des „Systems“ am „Kno-
tenpunkt“, skaliert auf die laufende Verfügbarkeit pro Monat, abzüglich
der vereinbarten Unterbrechungen wie insbesondere der „Wartungsfens-
ter“.

n)	„Wartungsfenster“ sind die Zeiten, in denen infolge von Wartungs-
oder Instandsetzungsarbeiten die „Datenbank“ dem „Kunden“ wie
vereinbart nicht oder nur eingeschränkt am „Knotenpunkt“ zur Verfügung
steht.

§ 2 Wartungsfenster und Sicherheitshinweis

1.	) System bzw. Hardware sind dem Kunden zu bestimmten, in dem
jeweiligen Nutzungsvertrag angegebenen Zeiträumen nicht verfügbar.
Diese Zeiträume dienen der planungsmäßigen Wartung.

2.	) Die Bornemann AG weist darauf hin, dass der Datenabgleich zwi-
schen dem System einerseits und der „Hardware" andererseits infolge
von Umständen, die nicht von der Bornemann AG zu vertreten sind,
gestört sein kann. Das ist insbesondere dann anzunehmen, wenn sich
die „Hardware“ in Regionen mit schwacher oder ohne Funkabdeckung
befindet. Es wird ausdrücklich keine Gewährleistung für die fehlerfreie
Kommunikation zwischen dem jeweiligen System und der betreffenden
Hardware übernommen, wenn der Datenabgleich über Datennetze
erfolgt, die nicht von der Bornemann AG kontrolliert werden.

§ 3 Pflichten des „Kunden“

Die Pflichten des Kunden ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbe-
schreibung, die dem jeweiligen Nutzungsvertrag beiliegt. Die Erfüllung
dieser Pflichten durch den Kunden ist Voraussetzung für die Leistungs-
erbringung durch die Bornemann AG.

§ 4 Vorübergehende Sperrung

Die Bornemann AG ist berechtigt, die Erreichbarkeit von „Hardware“
oder „Datenbank“ oder „Software“ für den Kunden vorübergehend zu
unterbrechen, falls ein hinreichender Verdacht dahingehend besteht,
dass der „Kunde“ oder die „Teilnehmer“, für die der Kunde rechtlich die
Verantwortung trägt, das „System“ oder die „Hardware“ nicht vertragsge-
mäß verwenden.

§ 5 Vergütung

1.	) Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem „Nutzungsvertrag“.

Die dort genannten Beträge sind Nettobeträge. Es werden keine Skonti
oder sonstige Abzüge gewährt. Laufende Kosten gelten ab dem Moment
der Abrufbarkeit des „Systems“ und Hardware.

2.	) Die Bornemann AG behält sich die Geltendmachung von Zurück-
haltungsrechten gegenüber dem „Kunden“ im Falle von Zahlungsrück-
ständen aus demselben Vertragsverhältnis vor. Dem „Kunden“ wird ein
entsprechender Warnhinweis durch das „System“ erteilt, wenn sich die
Bornemann AG die Nutzbarkeit des „Systems“ vorbehält und von der
Zahlung der jeweils offenen Posten abhängig macht. Alternativ kann der
„Kunde“ im Falle von Zahlungsrückständen auch telefonisch und/oder
postalisch auf die Abschaltung des „Systems“ im Falle des Nichtbezah-
lens offener Posten hingewiesen werden.

§ 6 Gewährleistung

1.	) Eine Gewährleistung dafür, dass die Kommunikation zwischen
Datenbank und Software einerseits und der „Hardware“ andererseits
jederzeit realisiert werden kann, wird mithin nicht übernommen. Die
Übertragung der Daten zwischen der Hardware und dem System richtet
sich nach Dienstvertragsrecht.

2.	) Im Übrigen wird die Gewährleistung für Hardware und System wie
folgt geregelt:

a)	Die Behebung von Mängeln des „Systems“ oder der „Hardware“
erfolgt zunächst nach Wahl der Bornemann AG durch kostenfreie Nach-
besserung oder Ersatzlieferung.

b)	Eine Kündigung des „Kunden“ gemäß § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr.1
BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist
erst zulässig, wenn der Bornemann AG ausreichend Gelegenheit zur
Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von
einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn
diese unmöglich ist, wenn sie von der Bornemann AG verweigert oder in
unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel bezüglich
der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine
Unzumutbarkeit für den „Kunden“ gegeben ist.

c)	Der „Kunde“ ist nicht berechtigt, Mängel des „Systems“ selbst zu
beseitigen und Ersatz der hierfür erforderlichen Aufwendungen zu ver-
langen. Die Beschaffung eines Ersatzsystems bleibt dem Kunden unter
den Voraussetzungen des § 536 II BGB unbenommen.

d)	Der „Kunde“ ist verpflichtet, der Bornemann AG Mängel des „Sys-
tems“ unverzüglich zu melden (§ 536c BGB). Er wird hierbei die Hinwei-
se der Bornemann AG zur Analyse des Problems im Rahmen des ihm
Zumutbaren berücksichtigen und alle ihm vorliegenden, für die Beseiti-
gung des Mangels erforderlichen Informationen an die Bornemann AG
weiterleiten.

e)	Gewährleistungsansprüche verjähren 12 Monate ab dem Zeitpunkt,
in dem der „Kunde“ von dem Bestehen eines Mangels des „Systems“
Kenntnis hat oder ab dem Zeitpunkt, in dem der „Kunde“ ohne grobe
Fahrlässigkeit von den Umständen des Mangels hätte Kenntnis erlangen
müssen. Diese zeitliche Beschränkung gilt nicht in den Fällen, in denen
der „Kunde“ wegen des Mangels Schadensersatzansprüche wegen der
Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit geltend machen will, in den
Fällen, in denen der „Kunde“ geltend machen will, dass der Mangel grob
fahrlässig oder vorsätzlich oder infolge der Verletzung einer Garantie-
zusage entstanden ist. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz
bleiben ebenfalls unberührt.

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3.) Bornemann AG trägt keine Kosten für den Ein- oder Ausbau oder die
Versendung der defekten „Hardware“.

§ 7 Haftung

Schadensersatzansprüche verjähren 12 Monate nach dem Zeitpunkt, in
dem der „Kunde“ von dem Bestehen eines Schadens Kenntnis hat oder
ab dem Zeitpunkt, in dem der „Kunde“ ohne grobe Fahrlässigkeit von
dem Schaden hätte Kenntnis erlangen müssen. Dies gilt nicht in den
Fällen, in denen der „Kunde“ Schadensersatzansprüche wegen einer
Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit geltend machen will, in den
Fällen, in denen der „Kunde“ geltend machen will, dass der Mangel grob
fahrlässig oder vorsätzlich oder in denen in dem schädigenden Ereignis
zugleich die Verletzung einer Garantiezusage liegt. Ansprüche nach dem
Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

§ 8 Nicht von der Bornemann zu vertretende Störungen, Sicher-
heitshinweis

1.	) Die Verfügbarkeit des „Systems“ hängt von der Belieferung durch
externe Lieferanten der Bornemann AG ab. Sofern die Nichtbelieferung
durch diese Lieferanten nicht durch die Bornemann AG zu vertreten ist,
gilt, dass die Bornemann AG sich binnen einer angemessenen Frist um
eine Belieferung durch andere Lieferanten bemühen wird. Sofern die
Leistung nicht zu vergleichbaren Preisen am Markt verfügbar ist, steht
der Bornemann AG das Recht zu, mit dem Kunden über eine Anpassung
des Vertrags zu verhandeln. Führen diese Verhandlungen binnen einer
Frist von einem Monat nicht zu dem Abschluss einer neuen Vereinba-
rung, steht der Bornemann AG das Recht zu, den „Nutzungsvertrag“ mit
einer Frist von 3 Monaten, berechnet ab dem Moment des endgültigen
Scheiterns der Verhandlungen, zu kündigen.

2.	) Die Kommunikation zwischen Software und Datenbank und der
„Hardware“ ist davon abhängig, dass die „Hardware“ sich in Bereichen
ausreichender Funkabdeckung und/oder GPS Abdeckung befindet. Die
Bornemann AG weist darauf hin, dass die Nutzung der „Bornemann SIM
Karte“ nur für die Nutzung in der „Hardware“ gestattet ist. Zuwiderhand-
lungen begründen außerordentliche Kündigungsrechte und Schadenser-
satzansprüche.

§ 9 Nutzungsrechte für das „System“

1.	) Der „Kunde“ erhält das zeitlich für die Dauer des jeweiligen Nut-
zungsvertrags beschränkte, nicht exklusive Recht, den Teilnehmern den
Zugriff auf die in dem System verwendete Software und Datenbank über
öffentliche Datennetze zu ermöglichen. Software und Datenbank sind in
der Leistungsbeschreibung konkretisiert. Die Anzahl der jeweils simultan
zulässigen Zugriffe auf das System ergibt sich aus dem jeweiligen
„Nutzungsvertrag“. Die Weitervermietung des „Systems“ an Dritte ist
untersagt.

2.	) Vertragsdauer und Kündigung: Beginn und Laufzeit des Vertrags
sowie die Regelung ordentlicher Kündigungsmöglichkeiten ergeben sich
aus dem jeweiligen „Nutzungsvertrag“. Das Recht jeder Vertragspartei,
den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes außerordentlich und
fristlos zu kündigen, bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für die
Bornemann AG insbesondere in jedem Fall vor, in dem

-	der „Kunde“ für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung
der vereinbarten Vergütung im Verzug ist, oder der „Kunde“ in einem
Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrich-
tung der Vergütung in Höhe eines Betrages in Verzug gekommen ist,
welcher der Vergütung für zwei Monate entspricht;

-	der „Kunde“ gegen wesentliche vertragliche Pflichten verstößt, ins-
besondere die vertragliche Pflicht, bei der Nutzung der „Software“ der
Bornemann AG das Recht zu beachten und diesen Verstoß auch nach
Abmahnung oder Benachrichtigung über die Sperrung der Inhalte durch
die Bornemann AG nicht unverzüglich abstellt.

-	Datensicherung: Wir weisen Sie darauf hin, dass die Speicherung
der Positionsdaten nur für einen Zeitraum von 3 Monaten erfolgt. Mit
Ablauf dieser 3 Monate werden die gespeicherten Daten unwiderruflich
gelöscht. Gegen Aufpreis können die Daten länger vorgehalten werden.

-	Datenkarte: m2m Datenkarten sind Eigentum der Bornemann AG und
ausschließlich für den Gebrauch im gelieferten Gerät bestimmt. Kosten,
die durch Nutzung in anderen Geräten entstehen, fallen dem Kunden
zur Last.

§ 10 „Hardware“

1.	) Der Kunde hat die Installation und Inbetriebnahme der „Hardware“
je nach Vorgabe des „Nutzungsvertrags“ selbst zu übernehmen. Sofern
gewünscht, wird die Bornemann AG dem „Kunden“ eine Liste von emp-
fohlenen Betrieben übermitteln. Die Bornemann AG erstellt diese Liste
nach bestem Wissen, eine Haftung für die Qualität der Arbeit der auf der
Liste genannten Unternehmen wird aber nicht übernommen.

2.	) Dem „Kunden“ obliegt die Pflicht zu überprüfen, ob ein Paket beim
Transport beschädigt wurde. Ist dies der Fall oder wurde die „Hardware“
nicht binnen einer Frist von 3 Arbeitstagen nach der dem „Kunden“
angezeigten Absendung ausgeliefert, so ist dies der Bornemann AG
unverzüglich anzuzeigen. In dem Paket befindet sich außerdem noch
ein Mängelbericht. Der Inhalt des Pakets ist anhand des Berichts zu
überprüfen um Beanstandungen umgehend geltend zu machen, damit
eine Ersatzlieferung erfolgen kann.

3.	) Während der Dauer des jeweiligen „Nutzungsvertrags“ hat der Kunde
die „Hardware“ angemessen zu versichern.

4.	) Nach Beendigung des jeweiligen „Nutzungsvertrags“ hat der „Kunde“
die „Hardware“ auf seine Kosten am Sitz der Bornemann AG abzuliefern
oder an diese zu übersenden.

§11 Datenschutz

1.	) Für die Vertragsabwicklung darf die Bornemann AG die dazu
erforderlichen personenbezogenen Daten (Bestandsdaten) erheben,
verarbeiten und nutzen. Hierzu gehören Name, Anschrift und Telefon-
nummer des „Kunden“ oder seiner „Teilnehmer“, außerdem seine für die
Teilnahme am Lastschriftverfahren notwendigen Kontoangaben.

2.	) Der „Teilnehmer“ hat jederzeit das Recht, Auskunft über Umfang
und Inhalt der von ihm gespeicherten, personenbezogenen Daten zu
erhalten.

3.	) Sofern im Rahmen der Durchführung von Wartungs- und Inspektions-
arbeiten die Möglichkeit besteht, dass die Bornemann AG mit perso-
nenbezogenen Daten von Mitarbeitern oder „Kunden“ des „Kunden“ in
Kontakt kommt oder ein anderer Sachverhalt besteht, durch den ein Tat-
bestand gemäß § 11 Abs. 2 BDSG, Fassung Dez. 2011 entsteht, gelten
die Regelungen einer Aultragsdatenverarbeitung, die mit der Bornemann
AG abzuschließen ist.

§ 12 Allgemeines

1.	) Sollte eine Bestimmung des Vertrags oder der jeweiligen Ergän-
zungsvereinbarungen des Vertrags unwirksam sein oder werden, so
soll die Wirksamkeit der übrigen Regelungen dadurch nicht berührt
werden. Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder
Konkretisierung eines Vertragsbestandteils beinhalten, sowie besondere
Garantiezusagen und Abmachungen sind schriftlich niederzulegen. Wer-
den Erklärungen der vorgenannten Art von Vertretern oder Hilfspersonen
der Bornemann AG abgegeben, sind sie für die Bornemann AG nur dann
verbindlich, wenn die Geschäftsführung der Bornemann AG hierfür ihre
schriftliche Zustimmung erteilt.

2.	) Der „Kunde“ darf Rechte und Ansprüche aus diesem Vertrag nur
mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Bornemann AG an Dritte
abtreten. Die Bornemann AG ist berechtigt, den Vertrag insgesamt oder
einzelne Leistungen auf mit ihr verbundene Unternehmen i.S.d. § 15
AktG abzutreten. § 354a HGB bleibt unberührt.

3.	) Die Parteien vereinbaren im Hinblick auf sämtliche Rechtsbezie-
hungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts der
Bundesrepublik Deutschland.

4.	) Sofern der „Kunde“ Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs,
juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen
Sondervermögens ist, wird für sämtliche Streitigkeiten, die im Rahmen
der Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses entstehen, der Sitz der
Bornemann AG als Gerichtsstand vereinbart. Die Bornemann AG ist un-
beschadet dessen auch berechtigt, Klage bei dem Gericht zu erheben,
das für den Sitz des „Kunden“ zuständig ist.

Stand: 09.12.2016

Bornemann AG | Oberer Triftweg 181 D-38640 Goslar | Tel.: 05321 33 45-30 | kontakt@bornemann.net | www.bornemann.net
Vorstand: Lars Bornemann | Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Erhard T. Bornemann | Eintrag: Amtsgericht Braunschweig | HRB 205 934
Ust.lD: DE 256 59 82 66 | WEEE-Reg.-Nr.: DE 55 81 92 43

Seite 5 von 6

P001-V010-MM-DEZ16


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