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Angebot Mitarbeiter S Bornemanri Kunde / Nutzungsnehmer ckr Firma IfT Informatik Rechtsform GmbH HR-Nummer Amtsgericht Vorname Dr. Christian Name Gabriel Straße & Hausnr. Nürnberger Str. 134 PLZ & Ort 90762 Fürth Dieses Angebot ist gültig bis zum 09.03.2018 Persönliches Sicherheitskennwort Empfohlen von Notiz Auftragsobjekte Pakete und Artikel Einzelpreis Rabatt in % Preis inkl. Rbt. Menge Summe1 Bornemann InFleet Portal 24,85 € 15 21,12 € 2 42,25 € Ortungsbox: Bornemann A120 SIM-Karte: Flat National LZ1 Vertragslaufzeit 48 Monate Sonderkonditionen Aktion Webseite! 15% Rabatt auf mtl. Gebühr Monatliche Gebühren Gesamtpreis monatlich/netto Rabatt Gesamtpreis monatlich/netto - inkl. Rabatt Zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer Gesamtpreis monatlich/brutto 19% 49,70 € 7,46 € 42,25 € 8,03 € 50,27 € Einmalige Kosten Einzelpreis Menge Summe1 Einrichtungsgebühr je Gerät Zubehör zum Kauf Versand und Verpackung Gesamtpreis netto Zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer Gesamtpreis brutto 49,00 € 2 19% 98,00 € 0,00 € 9,95 € 107,95 € 20,51 € 128,46 € ^lle Nettopreise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Umsatzsteuersatz wird gern, gesetzlicher Veränderungen angepasst. 2Die Verfügbarkeit der Länder finden Sie im Produktblatt zur Bornemann SIM-Karte oder in der Leistungsbeschreibung. 3Aus Datenschutzgründen ist bei privater Nutzung ein Privatschalter zwingend erforderlich. Bornemann AG | Oberer Triftweg 181D-38640 Goslar | Tel.: 05321 33 45-30 | kontakt@bornemann.net | www.bornemann.net Vorstand: Lars Bornemann | Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Erhard T. Bornemann | Eintrag: Amtsgericht Braunschweig | HRB 205 934 | Ust.lD: DE 256 59 82 66 WEEE-Reg.-Nr.: DE 55 8192 43 | Sparkasse Hannover | IBAN: DE68250501800900371307 | BIC/SWIFT: SPKHDE2HXXX P02Ü-V0016-JAN18 Nutzungsvertrag Mitarbeiter S Bornemanri ckr über die Lieferung und Konfiguration der nachstehend bezeichneten System(e) der Bornemann AG (Sitz: Oberer Triftweg 18, 38640 Goslar, Amtsgericht Braunschweig, HRB 205 934, Ust.lD: DE 256 59 82 66, Vorstandsvorsitzender: Lars Bornemann). Ich beantrage, dass das/die nachstehend bezeichnete(n) System(e) zu den nachfolgenden Bedingungen von der Bornemann AG zur Verfügung gestellt wird/werden. Mir ist bekannt, dass das Eigentum an den Nutzungsobjekten der Grenke AGToder der Bornemann Finance GmbHrzum Zwecke der Refinanzierung übertragen werden kann. Kunde / Nutzungsnehmer Firma IfT Informatik Rechtsform GmbH HR-Nummer Amtsgericht Vorname Dr. Christian Name Gabriel Straße & Hausnr. Nürnberger Str. 134 PLZ & Ort 90762 Fürth Telefon Fax E-Mail Das Gewerbe besteht seit (Datum). Geburtstag Personalausweis-Nr. Vertragliches Objekt zur Nutzung über eine Grundlaufzeit vor 48 Monaten. * Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Umsatzsteuersatz wird gern, gesetzlicher Veränderungen angepasst. Seite 1 von 6 P085G-V009-OKT17 I Bornemann9 m Vertragsbeginn / Vertragslaufzeit: Die Grundlaufzeit beginnt mit dem Ersten des auf die Übernahme folgenden Kalendermonats. Erfolgt die Übernahme vor dem Be- ginn der Grundlaufzeit, ist für die Zwischenzeit je zusätzlichen Tag 1/BO der monatlichen Nutzungsrate zu zahlen. Auch für diese Zeit gelten die Bestimmungen dieses Vertrages. Bis zum Ende der vereinbarten Grundlaufzeit ist der Vertrag (auch von eventuellen Erben) unkündbar. Er verlängert sich um jeweils sechs Monate, wenn er nicht spätestens drei Monate vor Ablauf schriftlich gekün- digt wird. Vertragsbedingungen Es gelten ausschließlich die jeweiligen aktuellen allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bornemann AG und die allgemeinen Nut- zungsbedinungen der Grenke AG oder der Bornemann Finance GmbH. Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen des Kunden/ Nutzungsnehmers finden keine Anwendung. Zahlungsart Lastschrifteinzug erfolgt durch die Bornemann AG unter Gläubiger-ID: DE38 ZZZO 0000 7546 24. Bei Übertragung des Vertrages an die Grenke AG erfolgt der Einzug unter der Gläubiger ID: DE54 ZZZO 0000 007145 und bei der Bornemann Finance GmbH unter der Gläubiger-ID: DE62 ZZZO 0002 0517 61. Mandatsreferenz: Die Mandatsreferenz wird Ihnen bei Zusenden der monatlichen Rechnungen oder in Ihren Kontoauszügen mitge- teilt. SEPA-Lastschriftmandat Hiermit ermächtige ich die Bornemann AG (bei Übertragung des Vertrages an die Grenke AG ermächtige ich die Grenke AG und bei Übertragung des Vertrages an die Bornemann Finance GmbH ermächtige ich die Bornemann Finance GmbH) Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Bornemann AG, der Grenke AG oder der Bornemann Finance GmbH gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages ver- langen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Mit der Verkürzung der Frist für notwendige Vorankündigungen der SEPA-Lastschrifteinzüge auf drei Kalendertage erkläre ich mich einverstanden. Firma (Kontoinhaber) |__________________________________________________________________________________________________ Straße & Hausnr. PLZ |___||_||_||_||__|Ort [ Kreditinstitut (Name und BIC) |________________________________________________ IBAN uuuu uuuu uuuu uuuu uuuu uu uuuuuuuu uuu Ort, Datum Unterschrift Kunde/Nutzungsnehmer X Seite 2 von 6 I Bornemann9 m Ich/Wir trage(n) der Bornemann AG den Abschluss dieses Vertrages zu den vorstehenden und nachfolgenden Bedingungen an. Die Unterschrift gilt für den Nutzungsvertrag sowie die jeweils aktuellen allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB: Reiner Nutzungs- vertrag für System und Hardware) der Bornemann AG und den allgemeinen Nutzungsbedinungen der Grenke AG oder der Borne- mann Finance GmbH. Ferner wird mit der nachfolgenden Unterschrift die Fa. Grenke AG und Bornemann Finance GmbH zur Prüfung der Vertragsübertragung ermächtigt, eine Bankauskunft über den Nutzer bei dessen Bank einzuholen. Eine Kopie dieses Antrages nebst Vertragsbedingungen habe ich heute erhalten. Nebenabreden zum Vertrag sind nicht zugelassen. Der Nutzer bestätigt mit Unterschrift, dass er auf eigenen Namen und eigene Rechnung handelt. Vom Kunden / Nutzer auszufüllen Von der Bornemann AG auszufüllen Ort, Datum Ort, Datum Name in Druckbuchstaben Vertriebsbeauftragter Unterschrift/ Stempel X Vertragsnr. Unterschrift/ Stempel Schufa-Klausel zu Nutzungsanträgen Ich willige ein, dass die Grenke AG und die Bornemann Finance GmbH der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, Daten über die Beantragung, die Aufnahme (Nutzungsnehmer, Summe aller Nutzungsraten, Laufzeit, Ratenbeginn) und vereinbarungsgemäße Abwicklung (z. B. vorzeitige Vertragsbeendigung, Laufzeitverlängerung) dieser Geschäftsverbindung übermittelt. Unabhängig davon wird die Grenke AG oder die Bornemann Finance GmbH der SCHUFA auch Daten über seine gegen mich bestehenden fälligen Forderungen übermitteln. Dies ist nach dem Bundesdaten- schutzgesetz (§ 28a Absatz 1 Satz 1) zulässig, wenn ich die geschul- dete Leistung trotz Fälligkeit nicht erbracht habe, die Übermittlung zur Wahrung berechtigter Interessen der Grenke AG, Bornemann Finance GmbH oder Dritter erforderlich ist und - die Forderung vollstreckbar ist oder ich die Forderung ausdrücklich anerkannt habe oder - ich nach Eintritt der Fälligkeit der Forderung mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden bin, die Grenke AG oder Bornemann Finance GmbH mich rechtzeitig, jedoch frühestens bei der ersten Mahnung, über die bevorstehende Übermittlung nach mindestens vier Wochen unterrichtet hat und ich die Forderung nicht bestritten habe oder - das der Forderung zugrunde liegende Vertragsverhältnis aufgrund von Zahlungsrückständen von der Grenke AG oder Bornemann Fi- nance GmbH fristlos gekündigt werden kann und die Grenke AG oder Bornemann Finance GmbH mich über die bevorstehende Übermittlung unterrichtet hat. Darüber hinaus wird die Grenke AG oder Bornemann Finance GmbH der SCHUFA auch Daten über sonstiges nichtvertragsgemäßes Verhalten (z. B. betrügerisches Verhalten) übermitteln. Diese Meldun- gen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz (§ 28 Absatz 2) nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen der Grenke AG, Bornemann Finance GmbH oder Dritter erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Übermittlung überwiegt. Insoweit befreie ich die Grenke AG oder Bornemann Finance GmbH zugleich vom Bankgeheimnis. Die SCHUFA speichert und nutzt die erhaltenen Daten. Die Nutzung umfasst auch die Errechnung eines Wahrscheinlichkeitswertes auf Grundlage des SCHUFA-Datenbestandes zur Beurteilung des Kredit- risikos (Score). Die erhaltenen Daten übermittelt sie an ihre Vertrags- partner im Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz, um diesen Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Per- sonen zu geben. Vertragspartner der SCHUFA sind Unternehmen, die aufgrund von Leistungen oder Lieferung finanzielle Ausfallrisiken tragen (insbesondere Kreditinstitute sowie Kreditkarten- und Leasinggesell- schaften, aber auch etwa Vermietungs-, Handels-, Telekommunika- tions-, Energieversorgungs-, Versicherungs- und Inkassounternehmen). Die SCHUFA stellt personenbezogene Daten nur zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde und die Übermittlung nach Abwägung aller Interessen zulässig ist. Daher kann der Umfang der jeweils zur Verfügung gestellten Daten nach Art der Vertragspartner unterschiedlich sein. Darüber hinaus nutzt die SCHUFA die Daten zur Prüfung der Identität und des Alters von Personen auf Anfrage ihrer Vertragspartner, die beispielsweise Dienst- leistungen im Internet anbieten. Ich kann Auskunft bei der SCHUFA über die mich betreffenden gespei- cherten Daten erhalten. Weitere Informationen über das SCHUFA-Aus- kunfts- und Score-Verfahren sind unterwww.meineschufa.de abrufbar. Die postalische Adresse der SCHUFA lautet: Privatkunden Servicecen- ter, Postfach 103441,50474 Köln. Datum, Ort Unterschrift Kunde/Nutzer X Seite 3 von 6 Allgemeine Geschäftsbedingungen Reiner Nutzungsvertrag für Hardware und System S Bornemann9 m § 1 Regelungsgegenstand 1. ) Dieser Vertrag regelt die Nutzung des mobilen Geräts [nachfolgend als „Hardware“ bezeichnet], der zentral betriebenen Software und Datenbank [nachfolgend als „System“ bezeichnet] und die Überlassung der SIM Karte, die für die Kommunikation zwischen der „Hardware“ und dem „System“ verwendet wird. Diese AGB beinhalten die Regelungen, die jeweils für den einzelnen „Nutzungsvertrag“ gelten, den der „Kunde“ mit der Bornemann AG abschließt. Aus der jeweiligen Leistungsbe- schreibung, die dem Nutzungsvertrag beiliegt, ergeben sich jeweils die technischen Daten und die technischen Nutzungsbedingungen für Hard- ware und System. In dem jeweiligen Nutzungsvertrag sind ferner alle wesentlichen Daten wie Laufzeit, Preis, Bezeichnung von „Hardware“ und „System“, Einsatzort, Einsatzbedingungen etc. konkretisiert. 2. ) Die Leistungen und Angebote der Bornemann AG richten sich aus- schließlich an Unternehmer i.S.d. § 14 BGB. 3. ) Es gelten ausschließlich die AGB der Bornemann AG. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. 4. ) Definitionen a) .Auftrag“ ist der jeweilige Vertrag mit dem Kunden. b) „Daten“ sind Informationen, die mittels der „Hardware“ übersendet werden und die von der Bornemann AG gespeichert, verändert oder gelöscht werden können. c) „Datenbank“ ist die „Datenbank“ der Bornemann AG, die auf einem Webserver in einem Rechenzentrum liegt und über öffentliche Datennet- ze oder über eine SIM Karte verfügbar ist. d) „Dokumentation“ ist die Bedienungsanleitung für das „System“, die dem Kunden online zur Verfügung gestellt wird. e) „Dritter“ ist jede natürliche oder juristische Person, die weder durch die Bornemann AG noch durch den „Kunden“ dazu berechtigt ist, das „System“ oder die „Hardware“ zu nutzen. „Dritte“ sind Mitglieder der Öffentlichkeit i.S.d. § 15 Abs.2 Urheberrechtsgesetz. f) „Hardware“ sind die mobilen technischen Geräte, die dem „Kunden“ zur Erfassung und Übertragung von Daten überlassen werden. g) „Kunde“ ist der jeweiligen Nutzer des „Systems", der entweder seinen Angestellten oder den „Teilnehmern“ das „System" zur Nutzung überlas- sen darf. h) „Knotenpunkt“ ist die Schnittstelle von dem Rechenzentrum, in dem sich das „System“ befindet, in öffentlichen Kommunikationsnetze. i) „Simkarte“ ist die SIM Karte, die zur Kommunikation zwischen der „Hardware“ und dem „System“ verwendet werden mussß. j) „Systemumgebung“ ist die technische Umgebung, in der das „System“ seine Leistungen erbringen kann. Es gelten die Angaben der jeweiligen Leistungsbeschreibung. k) „System“ ist der gemeinsame Begriff für die von der Bornemann AG zur Leistungserbringung verwendete Software und die Datenbank. l) „Teilnehmer“ (User) ist eine natürliche Person, dem das „System“ überlassen wird. m) „Verfügbarkeit“ bedeutet die Verfügbarkeit des „Systems“ am „Kno- tenpunkt“, skaliert auf die laufende Verfügbarkeit pro Monat, abzüglich der vereinbarten Unterbrechungen wie insbesondere der „Wartungsfens- ter“. n) „Wartungsfenster“ sind die Zeiten, in denen infolge von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten die „Datenbank“ dem „Kunden“ wie vereinbart nicht oder nur eingeschränkt am „Knotenpunkt“ zur Verfügung steht. § 2 Wartungsfenster und Sicherheitshinweis 1. ) System bzw. Hardware sind dem Kunden zu bestimmten, in dem jeweiligen Nutzungsvertrag angegebenen Zeiträumen nicht verfügbar. Diese Zeiträume dienen der planungsmäßigen Wartung. 2. ) Die Bornemann AG weist darauf hin, dass der Datenabgleich zwi- schen dem System einerseits und der „Hardware" andererseits infolge von Umständen, die nicht von der Bornemann AG zu vertreten sind, gestört sein kann. Das ist insbesondere dann anzunehmen, wenn sich die „Hardware“ in Regionen mit schwacher oder ohne Funkabdeckung befindet. Es wird ausdrücklich keine Gewährleistung für die fehlerfreie Kommunikation zwischen dem jeweiligen System und der betreffenden Hardware übernommen, wenn der Datenabgleich über Datennetze erfolgt, die nicht von der Bornemann AG kontrolliert werden. § 3 Pflichten des „Kunden“ Die Pflichten des Kunden ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbe- schreibung, die dem jeweiligen Nutzungsvertrag beiliegt. Die Erfüllung dieser Pflichten durch den Kunden ist Voraussetzung für die Leistungs- erbringung durch die Bornemann AG. § 4 Vorübergehende Sperrung Die Bornemann AG ist berechtigt, die Erreichbarkeit von „Hardware“ oder „Datenbank“ oder „Software“ für den Kunden vorübergehend zu unterbrechen, falls ein hinreichender Verdacht dahingehend besteht, dass der „Kunde“ oder die „Teilnehmer“, für die der Kunde rechtlich die Verantwortung trägt, das „System“ oder die „Hardware“ nicht vertragsge- mäß verwenden. § 5 Vergütung 1. ) Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem „Nutzungsvertrag“. Die dort genannten Beträge sind Nettobeträge. Es werden keine Skonti oder sonstige Abzüge gewährt. Laufende Kosten gelten ab dem Moment der Abrufbarkeit des „Systems“ und Hardware. 2. ) Die Bornemann AG behält sich die Geltendmachung von Zurück- haltungsrechten gegenüber dem „Kunden“ im Falle von Zahlungsrück- ständen aus demselben Vertragsverhältnis vor. Dem „Kunden“ wird ein entsprechender Warnhinweis durch das „System“ erteilt, wenn sich die Bornemann AG die Nutzbarkeit des „Systems“ vorbehält und von der Zahlung der jeweils offenen Posten abhängig macht. Alternativ kann der „Kunde“ im Falle von Zahlungsrückständen auch telefonisch und/oder postalisch auf die Abschaltung des „Systems“ im Falle des Nichtbezah- lens offener Posten hingewiesen werden. § 6 Gewährleistung 1. ) Eine Gewährleistung dafür, dass die Kommunikation zwischen Datenbank und Software einerseits und der „Hardware“ andererseits jederzeit realisiert werden kann, wird mithin nicht übernommen. Die Übertragung der Daten zwischen der Hardware und dem System richtet sich nach Dienstvertragsrecht. 2. ) Im Übrigen wird die Gewährleistung für Hardware und System wie folgt geregelt: a) Die Behebung von Mängeln des „Systems“ oder der „Hardware“ erfolgt zunächst nach Wahl der Bornemann AG durch kostenfreie Nach- besserung oder Ersatzlieferung. b) Eine Kündigung des „Kunden“ gemäß § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr.1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn der Bornemann AG ausreichend Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie von der Bornemann AG verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den „Kunden“ gegeben ist. c) Der „Kunde“ ist nicht berechtigt, Mängel des „Systems“ selbst zu beseitigen und Ersatz der hierfür erforderlichen Aufwendungen zu ver- langen. Die Beschaffung eines Ersatzsystems bleibt dem Kunden unter den Voraussetzungen des § 536 II BGB unbenommen. d) Der „Kunde“ ist verpflichtet, der Bornemann AG Mängel des „Sys- tems“ unverzüglich zu melden (§ 536c BGB). Er wird hierbei die Hinwei- se der Bornemann AG zur Analyse des Problems im Rahmen des ihm Zumutbaren berücksichtigen und alle ihm vorliegenden, für die Beseiti- gung des Mangels erforderlichen Informationen an die Bornemann AG weiterleiten. e) Gewährleistungsansprüche verjähren 12 Monate ab dem Zeitpunkt, in dem der „Kunde“ von dem Bestehen eines Mangels des „Systems“ Kenntnis hat oder ab dem Zeitpunkt, in dem der „Kunde“ ohne grobe Fahrlässigkeit von den Umständen des Mangels hätte Kenntnis erlangen müssen. Diese zeitliche Beschränkung gilt nicht in den Fällen, in denen der „Kunde“ wegen des Mangels Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit geltend machen will, in den Fällen, in denen der „Kunde“ geltend machen will, dass der Mangel grob fahrlässig oder vorsätzlich oder infolge der Verletzung einer Garantie- zusage entstanden ist. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben ebenfalls unberührt. Seite 4 von 6 3.) Bornemann AG trägt keine Kosten für den Ein- oder Ausbau oder die Versendung der defekten „Hardware“. § 7 Haftung Schadensersatzansprüche verjähren 12 Monate nach dem Zeitpunkt, in dem der „Kunde“ von dem Bestehen eines Schadens Kenntnis hat oder ab dem Zeitpunkt, in dem der „Kunde“ ohne grobe Fahrlässigkeit von dem Schaden hätte Kenntnis erlangen müssen. Dies gilt nicht in den Fällen, in denen der „Kunde“ Schadensersatzansprüche wegen einer Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit geltend machen will, in den Fällen, in denen der „Kunde“ geltend machen will, dass der Mangel grob fahrlässig oder vorsätzlich oder in denen in dem schädigenden Ereignis zugleich die Verletzung einer Garantiezusage liegt. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. § 8 Nicht von der Bornemann zu vertretende Störungen, Sicher- heitshinweis 1. ) Die Verfügbarkeit des „Systems“ hängt von der Belieferung durch externe Lieferanten der Bornemann AG ab. Sofern die Nichtbelieferung durch diese Lieferanten nicht durch die Bornemann AG zu vertreten ist, gilt, dass die Bornemann AG sich binnen einer angemessenen Frist um eine Belieferung durch andere Lieferanten bemühen wird. Sofern die Leistung nicht zu vergleichbaren Preisen am Markt verfügbar ist, steht der Bornemann AG das Recht zu, mit dem Kunden über eine Anpassung des Vertrags zu verhandeln. Führen diese Verhandlungen binnen einer Frist von einem Monat nicht zu dem Abschluss einer neuen Vereinba- rung, steht der Bornemann AG das Recht zu, den „Nutzungsvertrag“ mit einer Frist von 3 Monaten, berechnet ab dem Moment des endgültigen Scheiterns der Verhandlungen, zu kündigen. 2. ) Die Kommunikation zwischen Software und Datenbank und der „Hardware“ ist davon abhängig, dass die „Hardware“ sich in Bereichen ausreichender Funkabdeckung und/oder GPS Abdeckung befindet. Die Bornemann AG weist darauf hin, dass die Nutzung der „Bornemann SIM Karte“ nur für die Nutzung in der „Hardware“ gestattet ist. Zuwiderhand- lungen begründen außerordentliche Kündigungsrechte und Schadenser- satzansprüche. § 9 Nutzungsrechte für das „System“ 1. ) Der „Kunde“ erhält das zeitlich für die Dauer des jeweiligen Nut- zungsvertrags beschränkte, nicht exklusive Recht, den Teilnehmern den Zugriff auf die in dem System verwendete Software und Datenbank über öffentliche Datennetze zu ermöglichen. Software und Datenbank sind in der Leistungsbeschreibung konkretisiert. Die Anzahl der jeweils simultan zulässigen Zugriffe auf das System ergibt sich aus dem jeweiligen „Nutzungsvertrag“. Die Weitervermietung des „Systems“ an Dritte ist untersagt. 2. ) Vertragsdauer und Kündigung: Beginn und Laufzeit des Vertrags sowie die Regelung ordentlicher Kündigungsmöglichkeiten ergeben sich aus dem jeweiligen „Nutzungsvertrag“. Das Recht jeder Vertragspartei, den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes außerordentlich und fristlos zu kündigen, bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für die Bornemann AG insbesondere in jedem Fall vor, in dem - der „Kunde“ für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung der vereinbarten Vergütung im Verzug ist, oder der „Kunde“ in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrich- tung der Vergütung in Höhe eines Betrages in Verzug gekommen ist, welcher der Vergütung für zwei Monate entspricht; - der „Kunde“ gegen wesentliche vertragliche Pflichten verstößt, ins- besondere die vertragliche Pflicht, bei der Nutzung der „Software“ der Bornemann AG das Recht zu beachten und diesen Verstoß auch nach Abmahnung oder Benachrichtigung über die Sperrung der Inhalte durch die Bornemann AG nicht unverzüglich abstellt. - Datensicherung: Wir weisen Sie darauf hin, dass die Speicherung der Positionsdaten nur für einen Zeitraum von 3 Monaten erfolgt. Mit Ablauf dieser 3 Monate werden die gespeicherten Daten unwiderruflich gelöscht. Gegen Aufpreis können die Daten länger vorgehalten werden. - Datenkarte: m2m Datenkarten sind Eigentum der Bornemann AG und ausschließlich für den Gebrauch im gelieferten Gerät bestimmt. Kosten, die durch Nutzung in anderen Geräten entstehen, fallen dem Kunden zur Last. § 10 „Hardware“ 1. ) Der Kunde hat die Installation und Inbetriebnahme der „Hardware“ je nach Vorgabe des „Nutzungsvertrags“ selbst zu übernehmen. Sofern gewünscht, wird die Bornemann AG dem „Kunden“ eine Liste von emp- fohlenen Betrieben übermitteln. Die Bornemann AG erstellt diese Liste nach bestem Wissen, eine Haftung für die Qualität der Arbeit der auf der Liste genannten Unternehmen wird aber nicht übernommen. 2. ) Dem „Kunden“ obliegt die Pflicht zu überprüfen, ob ein Paket beim Transport beschädigt wurde. Ist dies der Fall oder wurde die „Hardware“ nicht binnen einer Frist von 3 Arbeitstagen nach der dem „Kunden“ angezeigten Absendung ausgeliefert, so ist dies der Bornemann AG unverzüglich anzuzeigen. In dem Paket befindet sich außerdem noch ein Mängelbericht. Der Inhalt des Pakets ist anhand des Berichts zu überprüfen um Beanstandungen umgehend geltend zu machen, damit eine Ersatzlieferung erfolgen kann. 3. ) Während der Dauer des jeweiligen „Nutzungsvertrags“ hat der Kunde die „Hardware“ angemessen zu versichern. 4. ) Nach Beendigung des jeweiligen „Nutzungsvertrags“ hat der „Kunde“ die „Hardware“ auf seine Kosten am Sitz der Bornemann AG abzuliefern oder an diese zu übersenden. §11 Datenschutz 1. ) Für die Vertragsabwicklung darf die Bornemann AG die dazu erforderlichen personenbezogenen Daten (Bestandsdaten) erheben, verarbeiten und nutzen. Hierzu gehören Name, Anschrift und Telefon- nummer des „Kunden“ oder seiner „Teilnehmer“, außerdem seine für die Teilnahme am Lastschriftverfahren notwendigen Kontoangaben. 2. ) Der „Teilnehmer“ hat jederzeit das Recht, Auskunft über Umfang und Inhalt der von ihm gespeicherten, personenbezogenen Daten zu erhalten. 3. ) Sofern im Rahmen der Durchführung von Wartungs- und Inspektions- arbeiten die Möglichkeit besteht, dass die Bornemann AG mit perso- nenbezogenen Daten von Mitarbeitern oder „Kunden“ des „Kunden“ in Kontakt kommt oder ein anderer Sachverhalt besteht, durch den ein Tat- bestand gemäß § 11 Abs. 2 BDSG, Fassung Dez. 2011 entsteht, gelten die Regelungen einer Aultragsdatenverarbeitung, die mit der Bornemann AG abzuschließen ist. § 12 Allgemeines 1. ) Sollte eine Bestimmung des Vertrags oder der jeweiligen Ergän- zungsvereinbarungen des Vertrags unwirksam sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Regelungen dadurch nicht berührt werden. Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung eines Vertragsbestandteils beinhalten, sowie besondere Garantiezusagen und Abmachungen sind schriftlich niederzulegen. Wer- den Erklärungen der vorgenannten Art von Vertretern oder Hilfspersonen der Bornemann AG abgegeben, sind sie für die Bornemann AG nur dann verbindlich, wenn die Geschäftsführung der Bornemann AG hierfür ihre schriftliche Zustimmung erteilt. 2. ) Der „Kunde“ darf Rechte und Ansprüche aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Bornemann AG an Dritte abtreten. Die Bornemann AG ist berechtigt, den Vertrag insgesamt oder einzelne Leistungen auf mit ihr verbundene Unternehmen i.S.d. § 15 AktG abzutreten. § 354a HGB bleibt unberührt. 3. ) Die Parteien vereinbaren im Hinblick auf sämtliche Rechtsbezie- hungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland. 4. ) Sofern der „Kunde“ Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist, wird für sämtliche Streitigkeiten, die im Rahmen der Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses entstehen, der Sitz der Bornemann AG als Gerichtsstand vereinbart. Die Bornemann AG ist un- beschadet dessen auch berechtigt, Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Sitz des „Kunden“ zuständig ist. Stand: 09.12.2016 Bornemann AG | Oberer Triftweg 181 D-38640 Goslar | Tel.: 05321 33 45-30 | kontakt@bornemann.net | www.bornemann.net Vorstand: Lars Bornemann | Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Erhard T. Bornemann | Eintrag: Amtsgericht Braunschweig | HRB 205 934 Ust.lD: DE 256 59 82 66 | WEEE-Reg.-Nr.: DE 55 81 92 43 Seite 5 von 6 P001-V010-MM-DEZ16 ID: p7cW1DzXUZeUMCHrgWCDcQ, PARAMETERS: -adt -rl German -aeate